Passliste

Jeder Verein kann die Pässe seiner Spieler bis zum 15.01. automatisch für die nächste Saison verlängern lassen. Es wird keine Unterschrift vom jeweiligen Spieler benötigt.
Es reicht es aus, wenn die Spielernamen auf der Homepage bekannt gegeben werden.

Der AFC Augsburg Storm. verlängern, für die Saison 2022, die Seniors-Spielpässe wie folgt:

Spielerliste Seniors

1StengerSebastian
2GenswürgerLukas
3TenglerRobin
4StreifingerRaphael
5KaufRene
6SchlegelLeonhard
7SchusterDominik
8UllmannMarco
9HeimbachFlorian
10HansenDominik
11StädeleFabian
12NeunerStefan
13SchmidAlbert
14BrochMoritz
15ObermüllerTimo
16CarrollRichard
17MaulLudwig
18SchwaningerMax
19EberleinSimeon
20KrahnertLucas
21SedelmairTim
22WesthuesMalte
23WendorffPaul
24ChristJulian
25SiebenhaarDaniel
26BabaturkLeven
27FreundGünter
28LauterbachOliver
29VoglerAntonius
30NeumayerJustin
31FischerMikail
32VogelLeonhard

Spielerliste Jugend

RoggNoah
StreubelTim
KohlhundMaximilian
GärtnerMarius
WolfLuisa
PakrooAlexander
KulaBertug
KolterLars
De OliveiraRafael
HoppmannJulien Dean
TornquistNico
StrohschneiderFritz
KolterLiam
De OliveiraGabriel
KolterFinnley
StrohschneiderJohann Gustav

Spieler die ihren Spielerpass nicht automatisch verlängert haben möchten, müssen das schriftlich dem Verein mitteilen.Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Januar für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen.

Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.

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